Website erstellt in
Zusammenarbeit mit
Über den PatientenInfo-Service
Der Beipackzettel in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen. Für blinde und sehbehinderte Personen ist es schier unmöglich, diese wichtigen Gebrauchsinformationen zu erfassen. Bereits mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes wurden die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) deshalb dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“ (§11 AMG Abs. 3c).
Die Rote Liste Service GmbH hat zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die vorliegende Website entwickelt. Hier im PatientenInfo-Service kann jeder Patient - ganz gleich ob blind oder sehend - gezielt nach Medikamenten suchen. Hier findet er bei Bedarf die Gebrauchsinformationen, die er benötigt, und zwar in vier Formaten:
- Normaldruck, das heißt zweispaltiges DIN A4 Format,
- Großdruck speziell für Sehbehinderte,
- als Website, die auch elektronisch vorgelesen werden kann,
- als navigierbares Hörbuch im DAISY-Format.
Die Suche kann nach dem Namen des Medikamentes sowie nach der Pharmazentralnummer (PZN) erfolgen.